Liebe Patientinnen und Patienten!
Nach den Beschlüssen der Bundesregierung darf der Apotheker von dem auf Ihrem Rezept verordneten Rezept ohne Rücksprache mit dem Arzt ein anderes Medikament ausreichen!
Gerade in der Dermatologie kommt es aber trotz gleichen Wirkstoffes oft auf die Zusammensetzung und die Begleitstoffe an. Sie haben ganz entscheidenden Anteil am Erfolg der Therapie. Dazu kommt das Risiko von unerwarteten Nebenwirkungen (z.B. Kontaktallergien).
Es kann also zu Nebenwirkungen und mangelndem Therapieerfolg kommen, für die ich als Ihr behandelnder Hautarzt dann leider keine Verantwortung übernehmen kann.
Also: Sollte Ihr Apotheker ein anderes Medikament als das rezeptierte ausreichen: Lassen Sie sich bitte ausführlich dazu beraten!
Thomas Hoffmann
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